Antrag nach § 4 Nr. 20 a UStG

Nachfolgend finden sich – nach Bundesländern geordnet – die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten, bei denen der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 20a UStG gestellt werden kann:

Übersicht: Tabelle Umsatzsteuerbefreiung nach Bundesländern

Vorsicht: Es kann bundeslandabhängig eine Gebühr für die Bescheinigung anfallen.

Siehe hierzu auch noch einmal den Artikel: Schauspieler können nach § 4 Nr. 20 a UStG von der Umsatzsteuer befreit werden!