Marken- und Titelrecht

Das Markenrecht dient dem Schutz von eingetragenen, aber auch von nicht eingetragenen Kennzeichen, insbesondere von Marken und Unternehmenskennzeichen. Häufig sind etwa Logos urheberrechtlich nicht geschützt, weshalb es bei einer geplanten kommerziellen Nutzung sinnvoll sein kann, das Logo frühzeitig als Marke schützen zu lassen.

Die Kanzlei Laaser berät Mandant*innen im Rahmen der Erlangung des Schutzes, insbesondere bei der Anmeldung und Registrierung von Marken im Eintragungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante und der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf. Aber auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen der Verletzung von Markenrechten sowie bei der Verteidigung gegen Ansprüche, die Dritte aus einer (vermeintlichen) Verletzung von Markenrechten herleiten, bietet die Kanzlei Laaser eine umfassende Unterstützung.

Typische Tätigkeiten im Bereich des Markenrechts sind:

  • Anmeldung und Betreuung von nationalen, EU- und internationalen Marken
  • Recherche von Kennzeichen
  • Vorgehen gegen Markenverletzungen
  • Beratung bei Inanspruchnahmen wegen Markenverletzungen, insbesondere Abfassung und Prüfung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Internet-Domains
  • Erstellung von Abgrenzungsvereinbarungen
  • Beratung bei Markenübertragung (An- und Verkauf)
  • Erstellung von Markenlizenzverträgen