Urheber- und Medienrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen und sichert deren Verwertung zu Gunsten des Urhebers bzw. – im Spannungsfeld dazu – der Allgemeinheit. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung hat im Bereich des Urheberrechts besondere Bedeutung erlangt; und zwar sowohl für die Urheber*innen als auch für die Werknutzer*innen.

Die Kanzlei Laaser beschäftigt sich insbesondere mit dem Urhebervertragsrecht, d.h. der Beratung und Vertretung sowohl von Urheber*innen als auch (unternehmerischen) Werknutzer*innen mit Blick auf die Verwertung der geschützten Werke.

Typische Tätigkeiten im Bereich des Urheberrechts sind:

  • Vertragsgestaltung, insbesondere mit dem Schwerpunkt auf der Einräumung von Nutzungsrechten
  • Prüfung von sog. Rechteketten, d.h. hinreichende Einräumung der Nutzungsrechte
  • Auseinandersetzung mit Verwertungsgesellschaften
  • Beratung im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse (KSK)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
  • Abmahnungen im Bereich des Filesharings

Beiträge