Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz personenbezogener Daten, die wir heutzutage insbesondere im Internet hinterlassen. Er ist in Einklang zu bringen mit den Interessen, die Unternehmen an diesen Daten haben, beispielsweise um die Nutzung von Websites oder den Erfolg der eigenen Werbung zu analysieren. Geregelt wird dieser Schutz vor allem über die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sie sieht die Pflicht vor, über die Art und den Zweck der erhobenen Daten zu informieren und knüpft die Erhebung der Daten an bestimmte Voraussetzungen. Die Vorschriften der DS-GVO werden durch die Rechtsprechung des EuGHs immer weiter konkretisiert; hinzu kommen neue Gesetzesvorhaben auf deutscher und europäischer Ebene. Es handelt sich um ein dynamisches Rechtsgebiet, in dem es wichtig ist, den Überblick über aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen zu behalten. Dabei sollte jedes Unternehmen den eigenen Umgang mit erhobenen Daten kritisch reflektieren – nicht nur, um mit den Daten von Nutzer:innen und Vertragspartner:innen verantwortungsvoll umzugehen, sondern auch, um Abmahnungen durch Konkurrent:innen oder Bußgelder durch Datenschutzbehörden vorzubeugen. Mit diesem Ziel berät die Kanzlei Laaser bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen für Websites und bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Verträgen.