KSK: befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze

Die Zuverdienstgrenze für Nebentätigkeiten wurde erhöht. Bisher konnten KSK-Versicherte neben ihrer künstlerischen/publizistischen Tätigkeit nur 450 EUR im Monat dazu verdienen. War der Nebenverdienst höher, war die KSK-Mitgliedschaft gefährdet. Ab dem 23.07.2021 gilt eine neue Zuverdienstgrenze von 1.300 EUR im Monat bis Ende des Jahres 2021. Damit sollen die Corona bedingten Verdienstausfälle berücksichtigt werden. Die Grenze wurde nur vorübergehend erhöht. Eine Nebentätigkeit muss aber trotzdem der KSK gemeldet werden.

ACHTUNG Update: Die Zuverdienstgrenze gilt befristet bis zum 31.12.2022.