Newsletter Kanzlei Laaser #3 Oktober 2022

Liebe Mandant:innen, liebe Freund:innen und Kulturschaffende,

pünktlich zum Herbstanfang in Berlin schicken wir Ihnen und euch eine neue Ausgabe unseres Newsletters. Wir blicken gespannt auf die ersten Premieren des Herbstes und freuen uns an dieser Stelle auch immer sehr, wenn Sie und ihr uns auf Ihre bzw. eure Projekte aufmerksam machen bzw. macht! Fragen und Rückmeldungen zu diesem Newsletter können Sie bzw. könnt ihr gerne immer an Elif Sözer (kanzleimanagement@kanzlei-laaser.com) senden. Eine Eintragung ist hier möglich.

Regelmäßig stellen wir auf unserer Website relevante Informationen für die Kulturszene zusammen. Wie immer teilen wir hier ausgewählte Beiträge.

BEITRÄGE DES MONATS OKTOBER

1. Rechtsprechung zum Begriff des ‚Pastiche‘ nach §51 a UrhG

Deutsche Gerichte befassen sich erstmalig nach der Urheberrechtsreform aus dem Jahr 2021 mit der Auslegung und Konkretisierung des Begriffs „Pastiche“. Darüber hinaus könnte es im Wege der Vorlage des Bundesgerichtshof bald zu einer abschließenden Begriffsbestimmung durch den Europäischen Gerichtshof kommen. In unserem einführenden Artikel haben wir die große Urheberrechtsreform aus dem Jahr 2021 und insbesondere die neue Regelung des § 51 a UrhG in den Blick genommen. Der aktuelle Artikel gibt einen Überblick über die weiterführende Rechtsprechung.

2. Ist Tätowieren Kunst?

Viele Tätowierer:innen verstehen ihre Arbeit als Kunst. Doch die Künstlersozialkasse sah das in der Vergangenheit nicht so. Damit konnten die meisten selbstständigen Tätowierer:innen bisher nicht von einer KSK-Mitgliedschaft profitieren. Das Sozialgericht Hamburg und das Landessozialgericht Saarland haben in zwei Fällen jedoch anders entschieden. In unserem Beitrag haben wir die Urteile zusammengefasst.

3. Umsatzsteuerpflicht bei zu detaillierter Projektbeschreibung?

Wie bereits in den Beiträgen „Sind Fördergelder von Künstler:innen umsatzsteuerpflichtig?“ und „Wann kommt eine Umsatzsteuerpflicht bei Geldern der öffentlichen Hand in der Freien Theaterszene in Betracht?“ ausgeführt, hängt die Umsatzsteuerpflicht davon ab, ob es sich um einen echten oder unechten Zuschuss handelt. In unserem neuen Beitrag informieren wir zu den Hintergründen.

NEWS AUS DER PRAXIS

  • Am 24. Oktober 2022 findet die Jahreskonferenz von dancersconnect statt. Zur Anmeldung geht es hier.
  • #Update: Stipendien von Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Bild usw.), die im Rahmen von „Neustart Kultur“ ausgezahlt wurden, sind steuerfrei. Alle Hintergründe könnt ihr hier nachlesen.
  • Für den BFDK haben wir gemeinsam mit anderen Expert:innen die Wissensplattform CAMPUS um einen Eintrag zur Weiterleitung ergänzt.
  • Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat die „Neustart Kultur“-Programme bis Mitte 2023 verlängert.
  • Die Ausstellungshonorare im Bereich Bildende Kunst wurden in Berlin angehoben.
  • Am 10. September 2022, fand im Berliner ver.di Haus die zweite Berliner Kulturpolitische Konferenz. Die gemeinsame Erklärung findet sich hier.
  • Seit Jahren wird Streaming-Diensten vorgeworfen, Musikschaffende kaum an ihren Erlösen zu beteiligen. Erstmals hat nun eine von der GEMA beauftragte Studie der Beratungs- und Forschungsgruppe Goldmedia die Erlösverteilung auf dem deutschen Musikstreaming-Markt ausführlich analysiert. Auf Grundlage der über 150 Seiten langen Studie will die GEMA einen Dialog über die Zukunft des Musikstreamings in Deutschland initiieren.
  • Unter dem Titel „Wissen teilen – Theater machen“ fand am 20. und 21. September in Halle die  Fachkonferenz des Projektes „Background“ des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. statt.
  • An dieser Stelle möchten wir euch auf die Bewegung ‚Bühnenmütter‚ aufmerksam machen, die sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt.

NEWS AUS DER KANZLEI

Diesmal wollen wir Ihnen und euch an dieser Stelle einen kleinen Einblick in unsere Arbeitspraxis geben. Im digitalen Zeitalter und unter dem Druck ständiger Erreichbarkeit ist es oft schwer, konzentriert zu bleiben. Um fokussiert und präzise an unseren Mandaten arbeiten zu können, haben wir Flow-Working Sessions etabliert. In diesen Fokus-Blöcken nehmen wir uns bestimmte Aufgaben vor, die wir in drei 50-minütigen Zeitfenstern bearbeiten. Vor Beginn eines jeden Zeitfensters steht eine Meditationsaufgabe oder eine sportliche Übung. In diesem Zeitfenster sind wir möglicherweise eingeschränkt erreichbar. Aktuell finden unsere Flow-Working Sessions montags 10-12 Uhr und mittwochs 10-13 Uhr statt.

VERANSTALTUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN

  • Wir geben für den Laft BW am 10. und am 17. Oktober zwei Workshops zu den Themen Gastspielvertrag und Urheberrecht. (Sonja Laaser)
  • Um „Grundlagen für Verträge“ geht es am 25. Oktober in einem Workshop von und für KUBUZZ. (Laura Rhotert)
  • Am 31. Oktober findet ein Workshop zur Verwendung fremden Materials und Urhebervertragsrecht statt für Residenzprogramme; organisiert vom Bündnis internationaler Produktionshäuser. (Nadine Schawe)
  • Gemeinsam mit dem Tanzbüro Berlin organisieren wir am 8. November einen Workshop zum Thema Steuerrecht und Vertragsgestaltung. (Sonja Laaser)
  • Mit der AGENTUR FÜR FAST ALLES geben wir einen Workshop zum Thema Umsatzsteuer am 14. November. (Sonja Laaser)
  • Am 21. November geben wir für den Dachverband freie darstellende Künste Hamburg einen Einführungsworkshop zum Mustervertragspool. (Sonja Laaser)
  • Alle Termine und Infos zu unseren Workshops findet ihr auf unserer Seite.
  • TEASER: Wir haben an zwei Publikationen mitgewirkt und geben darin einen Überblick zum Antidiskriminierungsrecht. Unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Nora Auerbach und Rechtsanwältin Sonja Laaser haben einen Beitrag zum Thema Antidiskriminierungsrecht und Kulturpolitik für das Handbuch für Kulturpolitik geschrieben. Ihr könnt den Beitrag bereits jetzt hier online-first auf SpringerLink lesen.