Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG einzurichten. Gerade kleinere und mittlere Kulturinstitutionen stehen dabei häufig vor der Herausforderung, eine unabhängige und fachkundige Stelle vorzuhalten.
Für 200 Euro zzgl. USt pro Monat stellen wir die Funktion einer externen AGG-Beschwerdestelle zur Verfügung. Betroffene erhalten eine unabhängige Anlaufstelle, während Einrichtungen von einer rechtssicheren Verfahrensgestaltung profitieren.
Unser Angebot umfasst insbesondere:
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden nach § 13 AGG
- rechtliche Ersteinschätzung von Sachverhalten
- Unterstützung bei der Verfahrensgestaltung
- Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Bearbeitung
- besondere Expertise im Kultur- und Medienbereich
Bei Interesse schreiben Sie gerne eine Mail an kanzleimanagement@kanzlei-laaser.com!