Impulsvortrag: Haltung zeigen: Rechtliche Spielräume und Grenzen für Künstler:innen und Kulturinstitutionen

Am 13. November 2026 widmet sich die 15. Westfälische Kulturkonferenz der Rolle der Kultur in einer Gesellschaft, deren Zusammenhalt durch verschiedene Herausforderungen geprägt ist. Das ganze Programm der Konferenz kann auf der Seite des LWL eingesehen werden. Wir sind mit einem Impulsvortrag zum Thema Haltung zeigen: Rechtliche Spielräume und Grenzen für Künstler:innen und Kulturinstitutionen dabei.

Darf eine Kulturinstitution Haltung gegen rechts zeigen? Darf ein gemeinnütziger Verein zu einer Demonstration gegen eine Partei aufrufen? Welche rechtlichen Handlungsspielräume und Grenzen gibt es?

Kulturprojekte stehen derzeit unter Druck. Veranstaltungen werden vorsorglich abgesagt, kritische Kunstwerke zurückgezogen oder politische Positionierungen vermieden – oft nicht, weil sie eindeutig rechtswidrig wären, sondern aus Unsicherheit über mögliche rechtliche Konsequenzen. Zwischen Neutralitätsgebot, Gemeinnützigkeitsrecht, staatlicher Förderung und der Freiheit von Kunst und Meinung entstehen Fragen, die in der Praxis häufig zu einem vorauseilenden Rückzug führen. Das Forum gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen politischer Positionierung im Kulturbereich. Im Fokus stehen das Gemeinnützigkeitsrecht, die Grundrechte und das oft zitierte „Neutralitätsgebot“. Anhand konkreter Praxisbeispiele und aktueller Debatten beleuchten wir, was für gemeinnützige Organisationen, öffentliche Kulturinstitutionen und Förderempfänger:innen gilt. Ziel ist es, Kulturakteure mit rechtlichem Wissen zu stärken, damit sie ihre demokratische Haltung selbstbewusst und möglichst risikoarm vertreten können.

Impulsvortrag

13. November 2026

10:15 Uhr

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