Kanzlei als AGG-Beschwerdestelle für Kulturbetriebe

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG einzurichten. Gerade kleinere und mittlere Kulturinstitutionen sehen sich dabei häufig mit der Herausforderung konfrontiert, eine fachkundige Stelle bereitstellen zu können.

Wir können den Großteil der Aufgaben einer AGG-Beschwerdestelle für Sie übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Aufnahme und Prüfung von Beschwerden sowie die Empfehlungen von Maßnahmen. Betroffene erhalten eine unabhängige Anlaufstelle, während Einrichtungen von einer rechtssicheren Verfahrensgestaltung profitieren.

Unser Angebot umfasst insbesondere:

  • Unterstützung bei der Verfahrensgestaltung
  • Besondere Expertise im Kultur- und Medienbereich
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden nach § 13 AGG
  • Rechtliche Ersteinschätzung von Sachverhalten
  • Sachverhaltsaufklärung und rechtssichere Prüfung
  • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Bearbeitung

Bei Interesse schreiben Sie gerne eine Mail an kanzleimanagement@kanzlei-laaser.com!