Künstlersozialabgabe 2027 steigt auf 5,0 Prozent

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) eingeleitet. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2027 5,0 Prozent betragen.

Nachdem der Abgabesatz im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent abgesenkt worden war, kehrt er damit auf das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 zurück. Für Unternehmen und andere abgabepflichtige Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen bedeutet dies ab dem 1. Januar 2027 eine geringfügige Erhöhung der Künstlersozialabgabe.

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KSA