Meldung geschätztes Jahreseinkommen 2026 bei der KSK

Im September erreichen die bei der Künstlersozialkasse Versicherten ein Schreiben der Künstlersozialkasse, mit der Aufforderung das geschätzte Einkommen für das Jahr 2026 mitzuteilen. Die Frist zur Meldung des voraussichtlichen Arbeitseinkommen läuft bis zum 01.12.2025.

Änderungen können auch unterjährig mitgeteilt werden.