Musikclubs künftig als Kulturorte anerkannt

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen, durch die Musikclubs künftig baurechtlich als Kulturorte und nicht mehr als Vergnügungsstätten eingestuft werden. Damit können Clubs unter bestimmten Voraussetzungen auch in Wohngebieten zugelassen werden. Ziel der Neuregelung ist es, die Livemusik-Szene zu stärken und den Erhalt kultureller Veranstaltungsorte zu erleichtern.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnete die Neuregelung als einen wichtigen Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland. Die Umsetzung erfolgt weiterhin unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen, insbesondere beim Lärmschutz.

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