Die durch das Corona-Virus verursachte Krise setzt viele Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche stark unter Druck und bedroht Existenzen. Akteur*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft gehören zu den Gruppen, die am stärksten und direktesten von der Krise betroffen sind: Veranstaltungen, Konzerte und Aufführungen müssen abgesagt werden, Honorarverträge werden aufgelöst, Unsicherheit besteht für Veranstaltungen, die bislang nicht abgesagt werden müssen, aber in naher Zukunft stattfinden sollen. Nun drängen sich neben vielen allgemeinen Fragen auch rechtliche auf:
· Welche Absagen fallen unter den Tatbestand der höheren Gewalt? Was ist die Rechtsfolge?
· Wie verhält es sich, wenn vor der Absage des Auftrages bereits ein Teil des Auftrages erarbeitet worden ist?
· Wie verhält es sich, wenn eine Absage zunächst unberechtigt war, jedoch im Nachhinein für den Termin der Veranstaltung eine behördliche Untersagung erfolgt?
· Ich bin Veranstalter*in und möchte bzw. muss eine Veranstaltung absagen: Was muss ich beachten?
· Worauf ist bei Klauseln für Veranstaltungen zu achten, die in 2020 geplant sind, aber bislang offiziell nicht abgesagt werden müssen?
· Wie kann ich Kompensation für Absagen erhalten (von Veranstaltungen, über Mietverträge bis zu Aufträgen für Grafikdesign)?
Diese und weitere Fragen beantwortet die Kanzlei Laaser.
Eine Anmeldung zur Onlinesprechstunde ist über diesen Link möglich. Die Online-Sprechstunde wird von Kulturförderpunkt Berlin veranstaltet. Weitere Informationen zum Anmeldeprozedere finden sich auf der Website von Kulturförderpunkt Berlin.
Wer kann teilnehmen?
Die Online-Sprechstunde richtet sich an alle Akteur*innen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, ob freischaffend oder Kleinunternehmen, ob gemeinnützige Projekte oder Kultureinrichtung.
Wann? Dienstag, 31.03.2020 | 15.00-16.30 Uhr
Wie? Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung möglich bis 31.03.2020 über diesen Link.
Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt per Email der Versand des ZOOM-Links zu der Online-Sprechstunde.