Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue steuerliche Regelungen für gemeinnützige Organisationen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 verfolgt der Gesetzgeber ein klares Ziel: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und eine stärkere Anerkennung des Ehrenamts.
Mehr Freiraum für Planung und Rücklagen
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“: Organisationen mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro müssen ihre Mittel nicht mehr zwingend kurzfristig ausgeben. Vorhin lag die Grenze bei 45.000 Euro.
Höhere Freibeträge und stärkere Unterstützung fürs Ehrenamt
- Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro jährlich
- Die Ehrenamtspauschale (alle nebenberuflichen Tätigkeiten bei einer gemeinnützigen Organisation, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen) erhöht sich auf 960 Euro
- Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen bei Vorstandsmitgliedern und anderen Ehrenamtlichen steigt von 840 Euro auf 3.300 Euro jährlich
Weniger Bürokratie bei wirtschaftlichen Aktivitäten
- Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 Euro
- Für kleinere Organisationen mit Einnahmen unter 50.000 Euro teilweise die aufwendige Abgrenzung verschiedener Tätigkeitsbereiche