Newsletter des Monats Dezember 2021

Hier werden wir ab sofort unsere Newsletter zum Nachlesen archivieren.

Liebe Mandant:innen, liebe Kolleg:innen, liebe Mitstreiter:innen,

wieder geht ein turbulentes Jahr zu Ende. Wieder ein Jahr, in dem uns Corona beschäftigt hat. Und auch im nächsten Jahr wird vor allem der Kulturbereich mit den damit einhergehenden Herausforderungen kämpfen müssen.

Mit dem NEUSTART KULTUR Programm der Bundesregierung konnten viele Projekte trotz Pandemie realisiert werden. Doch damit kamen auch viele Fragen auf. Wir haben versucht Sie und euch darin bestmöglich zu unterstützen, blicken auf unzählige Beratungen ‚alter‘ und neuer Mandant:innen zurück und sind dankbar für euer Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit.

Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2022, und werden uns verstärkt kulturpolitisch engagieren, um die Arbeitssituation von Kulturschaffenden zu verbessern. So wird Sonja Laaser weiterhin im Beirat der Künstlersozialkasse mitarbeiten, sich in der neu aufgestellten Ethik-Kommission des Dachverbands Tanz Deutschland einbringen und das Projekt „Systemcheck“ unterstützen, dass die Arbeitssituation von Solo-Selbstständigen und Hybrid-Beschäftigten in den darstellenden Künsten und deren soziale Absicherung erforscht.

In diesem Sinne freuen wir uns auf viele Beratungen und spannende Herausforderungen im neuen Jahr! Nun aber wünschen wir Ihnen und euch erholsame Feiertage, ein glückliches 2022 und Kraft und Inspiration für neue Projekte!

Bleibt gesund,

Ihre und eure Kanzlei Laaser

Fragen und Rückmeldungen zu diesem Newsletter gerne an Jasna Witkoski (kanzleimanagement@kanzlei-laaser.com) senden.

BEITRÄGE DEZEMBER

Diesen Monat möchten wir hier zwei Themen teilen, die besonders für die Freie Szene relevant sind.

1) Konflikte zwischen Zuwendungsrecht und Künstlersozialabgabe

Der vollständige Artikel findet sich auf unserer Website hier.

Das Zuwendungsrecht und das Recht der Künstlersozialversicherung verfolgen unterschiedliche Logiken. An einigen Stellen widersprechen sich die Vorgaben dieser beiden Rechtsgebiete. Der Artikel greift zwei Konfliktfelder auf und sucht nach praktischen Lösungen.

2) Sind Fördergelder von Künstler:innen umsatzsteuerpflichtig?

Der vollständige Artikel findet sich auf unserer Website hier.

Wir gehen zunächst der Frage nach, auf welche Förderungen die Künstler:innen Umsatzsteuer abführen müssen und führen Beispiele aus der Praxis auf. Was für Konsequenzen hat die Umsatzsteuerpflicht für die Künstler:innen? Bei Fragen empfiehlt es sich auch, eine Auskunft beim Finanzamt einzuholen.

NEWS AUS DER PRAXIS

  • KSK: Höhere Zuverdienstgrenze bis Ende 2022. Die bis zum 31.12.2021 geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert, sodass ein Zuverdienst neben der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit von bis zu 1.300 EUR im Monat (15.600 EUR im Jahr) bis Ende 2022 möglich ist.
  • KSK: Auch für 2022 wird eine Unterschreitung des Mindestjahreseinkommens für Künstler:innen von 3.900 EUR nicht berücksichtigt. Der Versicherungsstatus ist bei pandemiebedingten Einkommensbußen nicht gefährdet.
  • KSA: Der Beitragssatz für die Künstlersozialabgabe bleibt weiterhin bei 4,2 Prozent.
  • Diversität: Die Journalistin und Diversity-Trainerin Sou-Yen Kim spricht mit Akteuren des Förderprogramms 360° im Podcast „KulturDivers – Der Podcast zu Kultur und Diversität“. Mit dabei ist u.a. Dr. Emilia Roig. Absolute Hörempfehlung von uns!
  • Publikation zur Diversität in Kultureinrichtungen: Die Initiative kulturelle Integration stellt ihre Ergebnisse einer Befragung von bundesgeförderten Kultureinrichtungen und -institutionen zur Diversität in ihren Einrichtungen vor. Hier geht’s zur Bestellung.
  • Neustart-Kultur: Bei Fragen rund um die Förderung, den Verwendungsnachweis oder den Finanzierungsplan helfen die Tutorials des Fonds Darstellende Künste weiter.
  • Gesetzesänderung: Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft treten. Das Gesetz wird MoPeG (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) genannt. Innerhalb der nächsten zwei Jahre können sich alle GbRs darauf vorbereiten. Hier eine Übersicht einer Auswahl der neuen Regelungen:
  • Freies Sitzwahlrecht (§ 706 BGB n. F.):Für in Deutschland registrierte GbR gilt ein freies Sitzwahlrecht (unabhängig davon, wo die GbR eingetragen ist). Es istdemnachmöglich eine deutsche GbR zu bleiben, auch wenn man seinen Tätigkeiten im Ausland nachgeht.
  • Firmierung der GbR (§§ 707a, 707b BGB-E): Wird die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen, gilt weitgehend das handelsrechtliche Firmenrecht. Die GbR hat zwingend den Rechtsformzusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ im Rechtverkehr zu führen.
  • Stimmkraft und Ergebnisbeteiligung nach Beteiligungsverhältnissen (§ 709 Abs. 3 BGB n. F., § 120 Abs. 1 S. 2 HGB n. F.): Das MoPeG führt die in der Praxis ohnehin gebräuchliche Regelung ein, dass die Stimmkraft (für Beschlüsse) und Ergebnisverteilung (Gewinne) vorrangig nach den Beteiligungsverhältnissen (und nicht pro Kopf) zu bestimmen ist.
  • Statuswechsel (§ 707c BGB n. F.): Der identitätswahrende Wechsel zwischen verschiedenen Formen der Personengesellschaft/Personenhandelsgesellschaft wird vom Umwandlungsgesetz nicht erfasst und ist nunmehr in einem eigenen Verfahren im BGB geregelt.

NEWS AUS DER KANZLEI

  • Start des Forschungsprojekt „Systemcheck“: Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. erforscht in Kooperation mit dem Institut für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft der Leibniz Universität Hannover, dem ensemble-netzwerk und dem Institute for Cultural Governance die Arbeitssituation in den darstellenden Künsten. Ziel ist es, die soziale Absicherung von Solo-Selbständigen und Hybrid-Beschäftigten zu verbessern. Rechtsanwältin Sonja Laaser ist Beiratsmitglied und freut sich an der Erfassung von Optimierungsbedarf und Erarbeitung entsprechender Handlungsempfehlungen mitzuwirken.
  • Wir freuen uns Kaya Milobara in unserem Team zu begrüßen. Sie unterstützt uns als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich des Urheberrechts. Erreichbar ist sie via assistenz@kanzlei-laaser.com
  • Wir bieten Mandant:innengespräche in unseren Kanzleiräumen unter Einhaltung der Hygieneregelungen an. Aktuell versuchen wir den Präsenzbetrieb wieder stärker einzuschränken. Auch über Zoom, Skype oder andere Videoplattformen bleiben wir weiterhin erreichbar, genau wie über unsere Telefonnummer. Wir finden gemeinsam mit Euch und Ihnen eine Lösung.

AKTUELLE VERANSTALTUNGEN

  • Wir bieten auch nicht öffentliche Workshops und Sprechstunden für Institutionen an. Unsere Expert:innen beraten u.a. im Musikbereich, Markenrecht, Urheberrecht, alle Fragen rund um das Vertragsrecht in der Bildenden Kunst und natürlich im Bereich der Darstellenden Künste. Bei Fragen, einfach ansprechen!
  • Geplant ist außerdem eine größere Veranstaltung zum Antidiskriminierungsrecht in der Kulturproduktion. Unser geplantes Vernetzungstreffen mit allen Verwender:innen einer Anti-Rassismus- bzw. Anti-Diskriminierungs-Klausel mussten wir leider wegen vieler Krankmeldungen absagen. Wir holen den Termin Anfang 2022 nach! Falls Interesse an einer Teilnahme besteht, kann dies gern Nora Auerbach via mitarbeit@kanzlei-laaser.com mitgeteilt werden.