Online – Workshop: Mustervertrag „Produktionsleitung“ mit Ergänzung „Leistungsbeschreibung“

Die Kanzlei Laaser hat im Zusammenschluss mit laPROF Hessen e.V., LaFT Baden-Württemberg und weiteren Interessensvertretungen einen „Pool für Musterverträge“ erstellt.

Die Landesverbände LaFT Baden-Württemberg e.V. und laPROF Hessen e.V. laden ihre Mitglieder ein zu einem Workshop mit der Kanzlei Laaser. In dem Workshop wird eingegangen auf nachfolgend, auszugsweise geschilderte Problematiken, die bei Verträgen für Produktionsleiter:innen eine Rolle spielen:

Aus der Natur des Auftrages an sich, ergibt sich stets ein gewisses Risiko der Scheinselbstständigkeit. Um das Risiko zu reduzieren und diesem zumindest vertraglich zu begegnen, sind in Teilen des Vertrags typische Merkmale für eine Selbstständigkeit geregelt. RAin Sonja Laaser weist dabei allerdings darauf hin, dass es bei der Beurteilung, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, immer hauptsächlich auf die Vertragsbeziehung in der Form, wie sie tatsächlich gelebt wird, ankommt. Das heißt, dass das Risiko der Einstufung als Scheinselbstständigkeit durch entsprechendes Selbstständigkeit-konformes Verhalten, wie selbst bestimmte Arbeitszeiten oder eigenverantwortliche Leistungserbringung minimiert werden kann, jedoch nicht gänzlich auszuschließen ist. Wenn Produktionsleiter:innen hier eine Klärung für den Einzelfall wünschen, müssten Sie die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung beantragen.

Leistungsbeschreibung:

Im Hinblick auf die Leistungen, die Produktionsleiter:innen nach dem Vertrag zu erbringen haben, vereinbaren die Parteien eine Unterscheidung zwischen Leistungen, die von Produktionsleiter:innen nur in vorbereitender Funktion vorgenommen werden und die von Auftraggeber:innen abgenommen werden müssen und Leistungen, bei denen Produktionsleiter:innen auch im Verhältnis zu Dritten nach außen hin für die übliche Sorgfalt verantwortlich sind.

Beginn: 10 Uhr

Dauer: 3 Stunden (plus Zeit für ergänzende Fragen)

Anmeldung: bitte bis Dienstag, 21.09.2021 (Zoom- Link zur Teilnahme wird rechtzeitig übermittelt)

Voraussetzungen für die Teilnahme:  Mitgliedschaft bei LaFT Baden-Württemberg e.V. oder laPROF Hessen e.V. und alles weitere ist hier zu erfahren.