#TakeThat, #TakeHeart und die notwendigen Vertragsausgestaltungen – Was gilt es bei NEUSTART KULTUR zu beachten?

Rechtsanwältin Sonja Laaser wird beim Online Workshop vom LaFT erläutern, was es bei der Förderung NEUSTART KULTUR zu beachten gibt und auch, was grundsätzlich vertragsrechtlich berücksichtigt werden muss.

Nach #TakeThat setzt der Fonds Darstellende Künste mit #TakeHeart im Rahmen von NEUSTART KULTUR seine umfassenden Fördermaßnahmen fort. Im Zentrum stehen u.a. das nachhaltige (Wieder-)Aufführen von Produktionen unter den aktuellen Gegebenheiten (Wiederaufnahmeförderung) u.v.m. Der digitale Workshop mit Rechtsanwältin Sonja Laaser fragt nun danach, was es bei Förderung (aber auch grundsätzlich) vertragsrechtlich zu beachten gibt.

  • Neben einer generellen Einführung ins Vertragsrecht werden beispielhaft der Darsteller*innenvertrag sowie der Einheitsvertrag (er kann für alle Vertragsschlüsse mit Freischaffenden verwendet werden und ist auf Vertragsabschlüsse im Zusammenhang mit NEUSTART KULTUR ausgerichtet) besprochen.
  • Der Workshop mit Rechtsanwältin Sonja Laaser bietet eine Einführung in die Verwendung von Musterverträgen zum Einstieg in einen länderübergreifenden „Vertragspool“ durch die Kanzlei Laaser.
  • Im Rahmen der Besprechung der Verträge werden auch Exkurse in vertragliche und rechtliche Themen wie das Urheberrecht sowie das Zuwendungsrecht erfolgen.

Der LaFT liefert mit der Veranstaltung eine Einführung in verschiedene Vertragsausgestaltungen und lädt ein zum kollegialen Austausch zu Fragen zum Vertragsrecht. Er fördert mit der Veranstaltung nicht nur die vertragsrechtliche Fortbildung und weitere Professionalisierung seiner Mitglieder gerade vor dem Hintergrund der Förderungen durch NEUSTART KULTUR, sondern tritt u.a. auch für die Anerkennung der Produktions- und Arbeitsweisen in den Freien Darstellenden Künsten in den rechtlichen Rahmenbedingungen ein.

WANN: Mittwoch, den 29. September von 10-13.30 Uhr via Zoom

Wir freuen uns über Eure Anmeldungen bis zum 22. September unter laft@laft.de