Künstlersozialabgabe: Geplante Einbeziehung ausländischer Plattformen

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Künstlersozialabgabe auf digitale Plattformen mit Sitz im Ausland auszuweiten.

Nach aktueller Rechtslage sind ausschließlich inländische Unternehmen abgabepflichtig. Künftig soll die Abgabepflicht auch solche Plattformen erfassen, die künstlerische Leistungen verwerten und ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben.

Unternehmen, die mit internationalen Plattformen arbeiten, sollten aufgrund der möglichen Ausweitung der Abgabepflicht auf internationale Geschäftsmodelle und des Anpassungsbedarfs bei Vertrags- und Plattformstrukturen die Entwicklung frühzeitig in ihre rechtliche Bewertung einbeziehen.