Freiwillige Versicherung bei VddB

Produktionsleiter:innen in der freien Theaterszene können sich im Rahmen einer Neuregelung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) freiwillig versichern lassen. Eine Pflichtmitgliedschaft in der KSK ist hierfür nicht erforderlich.

Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen hat in seiner Verwaltungsratssitzung am 28. Oktober 2016 beschlossen, selbständigen Bühnenkünstler:innen der freien Tanz- und Theaterszene ab 1. Januar 2017 die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung einzuräumen. Damit folgt er dem Antrag des Geschäftsführers des Landesverbandes Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg, Alexander Opitz.

Rechte und Pflichten der freiwillig Versicherten

Freiwillig Versicherte haben dabei gegenüber Pflichtversicherten weitgehend die gleichen Rechte und Verbindlichkeiten und somit etwa Anspruch auf Altersruhegeld, ein Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie auf Hinterbliebenenversorgung. Im Gegensatz zu denen, die aufgrund einer Bühnentätigkeit in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis einen förderfähigen Pflichtbeitrag leisten, können die freiwillig Versicherten jedoch nicht „riestern“.

Neuregelung zur freiwilligen Versicherung von Produktionsleiter:innen

Neu ist, dass sich auch Produktionsleiter:innen in der freien Theaterszene freiwillig versichern lassen können.

Eine Pflichtmitgliedschaft bei der KSK ist für die freiwillige Versicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühne nicht erforderlich.

Antrag auf Aufnahme

Dem Antrag auf die Aufnahme in die freiwillige Versicherung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühne müssen keine Verträge und Einkommensnachweise beigefügt werden. Diese werden bei Zweifeln von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühne separat angefordert. Bei einer Pflichtmitgliedschaft in der KSK bietet es sich an, einen entsprechenden Nachweis an die Versorgungsanstalt der deutschen Bühne weiterzuleiten. Bei einer Mitgliedschaft in einem Landesverband der freien Theater empfiehlt es sich, dem Antrag auf Versicherung einen Nachweis über diese Mitgliedschaft beizufügen.

Tip

Detaillierte Informationen finden sich auf www.buehnenversorgung.de unter dem Menüpunkt "Versicherung und Versorgung".