Welche ist die geeignete Rechtsform für ein – zum Beispiel aus fünf Personen bestehendes – Theaterkollektiv?
Welche die geeignete Rechtsform für ein Theaterkollektiv ist, hängt vom Einzelfall ab. Für manche Gruppen (soziale Projekte etc.) kann es vor allem aufgrund der öffentlichen Förderungen sinnvoll sein, den Status eines gemeinnützigen Vereins zu erlangen.
Für den Fall, dass eine Theatergruppe bereits über mehr Gelder verfügt und höhere Investitionen veranlasst, kann aus haftungs- und steuerrechtlicher Sicht auch eine GmbH die bessere Wahl sein.
In den überwiegenden Fällen ist die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geeignet und ausreichend. Vorteil dieser Rechtsform ist, dass keine hohen Gründungskosten entstehen, die Steuererklärung einfach ist (Einnahmen/Ausgaben), keine KSA-Abgabe auf die Honorare (Entnahmen) der Gesellschafter:innen zu zahlen ist und bei Gastspielverträgen von einer selbstständigen Arbeit ausgegangen wird (keine Versicherungspflicht). Nachteil dieser Gesellschaftsform ist z. B. die persönliche Haftung der einzelnen Gesellschafter:innen. Das bedeutet, dass – wenn etwa ein:e Gesellschafter:in im Namen der Gesellschaft ein Darlehen aufnimmt – die anderen Gesellschafter:innen mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden, also die Rückzahlung des Darlehens, haften.
Fazit
Zu Beginn der Theaterarbeit ist die GbR eine sinnvolle Rechtsform für das Kollektiv. Bei Gruppen mit höheren Umsätzen und damit auch steigendem Haftungsrisiko ist es empfehlenswert, Rechtsrat einzuholen.