Beispiele: Anti-Rassismus-Klausel

Folgender Formulierungsvorschlag zur Anti-Rassismus-Klausel in Verträgen ist in Zusammenarbeit mit Julia Wissert (Regisseurin, Intendantin Schauspiel Dortmund und Superkünstlerin) entstanden und kann

genutzt werden, um im Rahmen eines Vertragsverhältnisses Beteiligte vor rassistischen Äußerungen und Übergriffe durch Mitarbeiter*innen der/des Auftraggebers zu schützen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Auftraggeber*innen, etwa ein Theater, im Falle eines Verstoßes auf eigene Kosten eine Schulung oder vergleichbare Maßnahme mit ihren Mitarbeiter*innen durchführen lassen muss, die zur Aufklärung über rassistische Strukturen und rassistische Wortwahl beiträgt. Eine Besonderheit ist, dass die Deutungshoheit darüber, welche Beleidigungen als rassistisch diskriminierend empfunden und eingestuft werden, bei den Betroffenen selbst liegt. Informationen zu Hintergrund und Zielrichtung der Klausel können hier eingesehen werden.

Formulierungsvorschläge:

Klausel Nr. 1: Für alle Vertragsarten (deu/eng) – Stand Januar 2019

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Klausel Nr. 2: Für Gastspielverträge mit Häusern (deu) – Stand Juni 2019

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Best-Practice-Beispiele:

Mittlerweile haben bereits weitere Theater eine eigene Anti-Rassismus-Klausel oder eine Anti-Diskriminierungs-Klausel in Verträge aufgenommen oder eine entsprechende Regelung in einer Dienstvereinbarung festgehalten. Beispielsweise verwenden die Offensive Tanz, das Theater Rampe, Theater an der Parkaue,  der Ringlokschuppen Ruhr, die Sophiensæle  und viele weitere eine Anti-Diskriminierungs- oder Anti-Rassismus-Klausel. Auch andere Kultureinrichtungen wie das Dortmunder U und das DigitaleKulturLabor arbeiten mit der Anti-Diskriminierungs-Klausel.

Hier können einige Best-Practice-Beispiele eingesehen werden, die Verwendung muss mit dem jeweiligen Haus abgeklärt werden:

Dienstvereinbarung Theater an der Parkaue: PDF

Anti-Diskriminierungs-Klausel Ringlokschuppen Ruhr: PDF

Anti-Rassismus-Klausel Sophiensæle: PDF

Neben einer Klausel haben einige Häuser ausführliche Betriebsvereinbarungen verabschiedet. Auch diese möchten wir als Best-Practice-Beispiele vorstellen. Die Verwendung muss mit dem jeweiligen Haus abgeklärt werden:

Betriebsvereinbarung zum Schutz der Beschäftigten der TUP gegen Machtmissbrauch und Mobbing, Benachteiligung, sexueller
oder diskriminierender Belästigung am Arbeitsplatz des Theaters und Philharmonie Essen GmbH