Marken- und Titelrechte in Kunst- und Kulturszene

Am Theater, an den freien Bühnen, unter Künstler*innen steht die kreative Schöpfung im Mittelpunkt. Es geht um ein Stück, eine Performance, es geht um das Werk, das geschaffen wird, um es einem Publikum zu präsentieren. Geschützt wird ein solches Werk und sein Schöpfer im Wesentlichen durch das Urheberrecht. Es sind Urheberrechte, die der Auftrag gebenden Bühne eingeräumt werden sollen, es sind auch Urheberrechte, die die Grenze der Nutzung des Werkes definieren.

Selten werden dabei die ebenso wichtigen Marken- und Titelrechte bedacht. Geht z.B. eine bestimmte Performance in den (Sozialen) Medien viral, dann geschieht dies zwar auch über Bild- und Videomaterial, in erster Linie allerdings über die Bezeichnung der Gruppe und über die Bezeichnung (Titel) der Performance selbst. Die Gruppe und das betreffende Werk werden in Berichten und Gesprächen anhand ihrer jeweiligen Bezeichnung identifiziert und bekannt gemacht. In sozialen Medien werden Hashtags zu den Bezeichnung der Gruppe und zum Titel des Werkes verwendet. Dass da ein berechtigtes Interesse daran besteht, dass diese Bezeichnungen eindeutig der Gruppe bzw. dem Werk zugeordnet und nicht verwechselt werden mit Bezeichnungen anderer Gruppen oder Werke, liegt auf der Hand.

Ebenso ist es essenziell, dass die von der Gruppe oder dem Urheber verwendeten Bezeichnungen nicht bereits geschützte fremde Bezeichnungen verletzen oder mit solchen assoziiert werden. Wie stark die Bezeichnung einer Performance z.B. einem bekannten Film- oder Literaturtitel ähneln darf, bestimmt das Titel- oder Markenrecht eines anderen.

Auch die Bezeichnungen der Häuser und Bühnen, die Aufführungen präsentieren, können Marken darstellen und sind unter Umständen von Bezeichnungen anderer Einrichtungen abzugrenzen oder jedenfalls durch geeignete Maßnahmen vor einer Verwechslung zu schützen.

Im Vorfeld der Etablierung einer Bezeichnung bietet es sich an, sich einen Überblick über mögliche bereits existierende Bezeichnungen und deren etwaige Schutzrechte zu verschaffen. Ein möglicher erster Schritt kann eine Recherche im passenden Markenregister sein. Ist die Bezeichnung bereits in Benutzung und etabliert, kann es unter Umständen von Vorteil sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Assoziation der eigenen Bezeichnung mit neuen ähnlichen Bezeichnungen Anderer zu verhindern oder zu minimieren.

Fazit: Marken und Titel sind Teil eines ganzheitlichen Schutzes einer künstlerischen Schöpfung und können dazu beitragen, dass der Urheber die ihm gebührende Anerkennung für sein Werk erhält. Es liegt also im Interesse der Schöpfer und ihrer Werke, dass die eigenen Bezeichnungen geschützt oder jedenfalls von fremden (ähnlichen oder identischen) Bezeichnungen abgegrenzt werden.

Wir beraten Künstler*innen und Bühnen mit einer fundierten Erfahrung im Marken- und Titelrecht und mit einem besonderen Faible für gute Namen und Bezeichnungen.