Jahressteuergesetz 2026: Erleichterungen bei der Quellensteuer nach § 50a EStG für internationale Künstlerengagements und Nutzungsrechte geplant

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant mit dem Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 Änderungen bei der Quellensteuerregelung des § 50a EStG, die insbesondere für Kulturveranstalter:innen, Produktionsunternehmen und andere Vergütungsschuldner:innen im internationalen Kontext relevant sind. Vorgesehen sind zwei praxisrelevante Anhebungen: Zum einen soll die Freigrenze für den Steuerabzug bei künstlerischen und ähnlichen Darbietungen verdoppelt werden. Zum anderen soll die Freigrenze für ein vereinfachtes Freistellungsverfahren bei der Überlassung von Nutzungsrechten deutlich erweitert werden.

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