Urteil: Musik-Aggregatoren können zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sein

Mit Urteil vom 11. Februar 2026 (Az. L 1 KR 367/23) hat das Gericht entschieden, dass ein Musik-Aggregator grundsätzlich der Künstlersozialabgabe unterliegen kann. Nach Auffassung des Senats beschränkt sich dessen Tätigkeit nicht auf technische Dienstleistungen, sondern ist Teil der wirtschaftlichen Verwertung künstlerischer Leistungen.

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