Mit der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) zum 16. Juli 2026 wurde die Tariftreuepflicht deutlich ausgeweitet: Für öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin gilt sie nun grundsätzlich bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Dies hat bei vielen landeseigenen Gesellschaften die Frage aufgeworfen, ob sie die neuen Vorgaben nun ebenfalls bei kleineren Aufträgen beachten müssen. Die Antwort lautet: Nicht zwingend.
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