Änderungen bezogen auf die Künstlersozialabgabe ab 2026

Für 2026 sinkt der Satz der Künstlersozialabgabe (KSA) auf 4,9 Prozent (von 5,0 %), eine Entlastung für Unternehmen, während der volle Sozialversicherungsschutz für Künstler:innen bestehen bleibt. Zudem wird die Bagatellgrenze für abgabefreie Kleinstaufträge auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht, was die Meldung für Gelegenheitsauftraggeber vereinfacht.