Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,8 %. Gelegenheitsaufträge sind erst am EUR 1.000 pro Jahr abgabepflichtig.
Überwiegend öffentlich geförderte Unternehmen müssen ab dem Schwellenwert von EUR 216.000 (geschätzter Auftragswert) EU weit ausschreiben.