Arbeitsrecht 2026 Minijober:innen, Mindestlohn

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn verbindlich auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Erhöhung wurde beschlossen und gilt bundesweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.

Gesetzlicher Mindestlohn

Ab 01.01.2026: 13,90 Euro brutto je Stunde

Minijob-Grenze

Verdienstgrenze: 603 Euro pro Monat (7.236 Euro jährlich)

Midijob (Übergangsbereich)

Der Übergangsbereich beginnt ab 603,01 Euro monatlich - Die Obergrenze liegt weiterhin bei 2.000 Euro