Wer braucht was und warum? Werkzeuge für eine diskriminierungskritische Kulturarbeit

Diskriminierungskritische Kulturarbeit fordert Institutionen heraus, ihre Werte und Alltagspraktiken zu hinterfragen und neu zu denken, mit dem Ziel, diskriminierende Muster abzubauen und inklusivere Rahmenbedingungen zu schaffen.

Im Rahmen der digitalen Lunch-Break-Reihe „Mittendrin. Handlungsfähig in unruhigen Zeiten“ des Berliner Museumsverbands hatte Sonja Laaser am 9. September 2025 einen Überblick über zentrale Fragen, die sich die Häuser bei der Erarbeitung von Code of Conducts, Betriebsvereinbarungen, Besuchsordnungen oder Leitbilder stellen sollten. Wie können Kulturinstitutionen diskriminierungskritische Strukturen und Praktiken verankern – und welche Werkzeuge helfen dabei?

Sonja Laaser führte durch zentrale Leitfragen, die bei der Entwicklung oder Überarbeitung solcher Instrumente unbedingt berücksichtigt werden sollten:

  • Wer sind die Adressat:in eines solchen Dokuments? Richtet es sich an Teams, Kooperationspartner:innen, Dienstleister:innen oder das Publikum?
  • Welchen Zweck soll es erfüllen? Geht es primär um Wertevermittlung, um Handlungsleitlinien im Konfliktfall oder auch um Sanktionen bei Verstößen?
  • Vor welchen rechtlichen Rahmenbedingungen steht diskriminierungskritische Kulturarbeit? Insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und vertragliche Regelwerke spielen hier eine Rolle – auch im Hinblick auf interne Beschwerde- und Präventionsstrukturen.

Die Videodokumentation des Impulses in deutscher Lautsprache und deutscher Gebärdensprache (DGS) ist auf der Website des Berliner Museumsverbands abrufbar.

Die Laaser & Rhotert Partnergesellschaft von Rechtsanwält:innen mdB begleitet Kulturinstitutionen bundesweit bei der vorausschauenden rechtlichen und konzeptionellen Gestaltung solcher diskriminierungskritischen Maßnahmen. Weiterführende Beiträge zum Thema Antidiskriminierung findet Ihr auf unserer Website.