Urteil: Bezeichnung als „Rechtsextremer“ kann zulässige Meinungsäußerung sein – aber Irrtümer schwächen den Schutz der Meinungsfreiheit
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. April 2026 (Az. VI ZR 113/25) wichtige Maßstäbe für die rechtliche Bewertung politisch zugespitzter Äußerungen gesetzt.