Newsletter des Monats März 2022

Liebe Mandant:innen, liebe Freund:innen und Bekannte,
das neue Jahr hat mit vielen neuen spannenden Herausforderungen für unser Team begonnen. Wir sind gespannt und voller Tatendrang.

Rechtsanwältin Sonja Laaser, M.A., unterstützt die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) als Tarifbeauftragte in den Tarifverhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein. In verschiedenen Tarifausschüssen kommen Vertreter:innen der GDBA mit anderen Interessensvertretungen zusammen. Die GDBA formuliert und bündelt die Forderungen der unterschiedlichen Partner:innen. Diese Forderungen sollen die verschiedenen Lebens- und Arbeitsrealitäten der Bühnenangehörigen abbilden und nachhaltig verbessern.
Fragen und Rückmeldungen zu diesem Newsletter können Sie und ihr gerne immer an Jasna Witkoski (kanzleimanagement@kanzlei-laaser.com) senden.

BEITRAG DES MONATS FEBRUAR

Diesen Monat beschäftigen uns besonders zwei Themen, die wir hier teilen möchten.

1. Systemcheck: „Das Schlechteste aus zwei Welten? – Hybrid-Erwerbstätige in den darstellenden Künsten“

Fehler im System? Zwei neue Publikationen beleuchten Solo-Selbstständigkeit und hybride Beschäftigung in den darstellenden Künsten. Wir freuen uns als Teil des „Systemcheck“einen Beitrag zu hybriden Vertragsverhältnisse in den darstellenden Künsten aus rechtlicher Perspektive beisteuern zu dürfen. die Beiträge können hier abgerufen werden.

2. Urheberrechtsreform. Karikatur, Parodie und Pastiche

Seit dem 1. August 2021 gelten die neuen Regelungen der Urheberrechtsreform, die wichtige Richtlinien des Unionsgesetzgebers in deutsches Recht umsetzt. In den vergangenen 20 Jahren gab es keine größere Reform des europäischen Urheberrechts – da ist es nicht überraschend, dass sie neben vielen lang erwarteten Antworten auch etliche neue Fragen aufwirft. Neu ist insbesondere die Regelung des § 51a UrhG: Fremde, urheberrechtlich geschützte Werke dürfen danach ohne Zustimmung der Urheber:in verwendet werden, wenn das Material zu den Zwecken der Karikatur, der Parodie oder des Pastiche genutzt wird. Den ganzen Beitrag gibt es hier.

NEWS AUS DER PRAXIS

  • Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast hat im Streit um Hasskommentare im Netz einen Erfolg vorm Bundesverfassungsgericht erreicht. Das Karlsruher Gericht stärkte das Persönlichkeitsrecht und hob mit Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2021 – 1 BvR 1073/20 – ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf.
  • Solo-Selbstständige können Neustarthilfen für 2022 beantragen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Infos finden sich hier.
  • Die Einkommenssteuerfreiheit von Kunststipendien kam laut Rechtsprechung nach § 3 Nr. 11 EStG bislang nur für Zuwendungen in Frage, die sachliche Aufwendungen oder die Bezahlung von Hilfskräften förderten. Nicht erfasst von § 3 Nr. 11 EStG waren „Eigenhonorare“ der Künstler:innen. Der Bundesfinanzhof rückte in seinem Urteil vom 27.04.2006 – Aktenzeichen IV R 41/04 – von dieser schon in den 1970er-Jahren formulierten Auffassung nicht ab. Über diese Rechtsprechung hinausgehend ordnet die OFD Frankfurt jüngst mit Rundverfügung vom 03.02.2022 – Aktenzeichen S 2342 A – 050 St 29 – die Einkommenssteuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG zwecks unmittelbarer Förderung der Kunst auch für „Eigenhonorare“ von Künstler:innen in Hessen ausdrücklich an. Die Finanzdirektion nimmt dabei auf sog. künstlerischer Arbeits- und Brückenstipendien der Hessischen Kulturstiftung während der Corona-Pandemie Bezug.
  • Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird von EUR 9.744 im Jahr 2021 zum Jahr 2022 auf EUR 9.984 angehoben. Mehr Infos zum Thema Steuern finden sich hier.
  • Am 4. April 2022 wird der Rat für die Künste Berlin neu gewählt. Der Rat für die Künste vertritt als gewähltes unabhängiges Gremium die Berliner Kultur. Die Mitglieder des Rates sind vierundzwanzig Persönlichkeiten, zu denen sowohl Kulturschaffende bekannter Berliner Kulturinstitutionen als auch freischaffende Künstler:innen gehören. Bis zum 8. März 2022 können Sie und könnt ihr Kandidat:innen vorgeschlagen.
  • Das Bündnis fair share! plant eine Aktion zum Weltfrauentag. Am 8. März 2022 werden sich zwischen 14 und 16 Uhr 112 Aktivist:innen um das Gebäude der Neuen Nationalgalerie postieren und auf die nicht vertretenden Künstlerinnen der Avantgarde in der Sammlung aufmerksam zu machen.
  • Am 07. und 08. Dezember 2021 fand die erste Fachkonferenz des Forschungsprojektes „Systemcheck“ statt. Mitschnitte stehen auf dem Youtube-Kanal vom Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. bereit – hier geht es zur Playlist.

NEWS AUS DER KANZLEI

  • Nachwuchs: Wir gratulieren Rechtsanwältin Adrienne von Hesberg zu der Geburt ihres Kindes. Sie ist im Moment in der Babypause und bald wieder für Sie und Euch erreichbar.
  • Wir suchen Verstärkung für unser Kanzleimanagement in Teil- oder Vollzeit. Unsere Stellenausschreibung findet sich auf unserer Homepage.
  • Veröffentlichung: Gemeinsam mit der AGENTUR FÜR FAST ALLES  haben wir ein Merkblatt erstellt. Wir gehen der Frage nach, wann Stipendien einkommenssteuerfrei sind. Mehr dazu findet sich hier.
  • Veröffentlichung: Gemeinsam mit der AGENTUR FÜR FAST ALLES  haben wir ein Merkblatt erstellt. Wir werfen einen genauen Blick auf folgende Fragen: Wie erhalte ich mein Einkommen als (geschäftsführende) Gesellschafter:in einer GmbH oder GbR und wie kann ich den Erhalt meines Einkommens den Förder:innen nachweisen? Mehr dazu findet sich hier.

AKTUELLE VERANSTALTUNGEN

  • Rechtsanwältin Sonja Laaser wird am Montag, den 28. März 2022 online über die Möglichkeiten der Einkommenssteuerbefreiung von Stipendien sprechen. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der AGENTUR FÜR FAST ALLES statt. Zur Anmeldung geht es hier.
  • Ebenfalls am Montag, den 28. März 2022 beantwortet Sonja Laaser Fragen zu GbR und GmbH als Fördermittelempfänger:innen. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der AGENTUR FÜR FAST ALLES statt. Zur Anmeldung geht es hier.
  • Unser geplantes Vernetzungstreffen mit allen Verwender:innen einer Anti-Rassismus- bzw. Anti-Diskriminierungs-Klausel findet am Freitag, den 4. März von 10 bis 11:30 Uhr statt. Falls Interesse an einer Teilnahme besteht, kann dies Nora Auerbach via mitarbeit@kanzlei-laaser.com mitgeteilt werden.