Immer wieder wird behauptet: Wer öffentlich gefördert wird, müsse auch inhaltlich „neutral“ sein.
Mit dem neuen Bundestariftreuegesetz (BTTG) ändert sich für viele Fördermittelempfänger:innen einiges.
Wertgrenze für Direktaufträge auf Bundesebene beträgt ab 2026 EUR 15.000
Wann müssen Zuwendungsnehmer:innen eine e-Vergabe im Unterschwellenbereich durchführen?