Im vierten Teil der Serie „Vereine, politisches Engagement und Gemeinnützigkeitsrecht” geht es um die Aufnahme und den Ausschluss von Personen in einen eingetragenen Verein.
Kann ein Verein die Mitgliedschaft begrenzen und beispielsweise nur Künstler:innen aufnehmen? Welche Unterschiede gibt es zwischen nicht gemeinnützigen und gemeinnützigen Vereinen?